Dein Tipp ist bares Geld wert
Du kennst jemanden, der ein Mehrfamilienhaus oder ein Wohnportfolio verkaufen möchte? Gib uns einen Hinweis – kommt der Ankauf zustande, erhältst Du 1 % des Kaufpreises als Tippgeberprovision.
Jetzt Tipp abgebenSo funktioniert'sDie Provision versteht sich inklusive etwaiger Umsatzsteuer. Bei Kaufpreisen über 4 Mio. € und bei Portfolios vereinbaren wir die Provision vorab individuell mit Dir.
In vier Schritten zur Provision
Eckdaten senden
Schick uns die wichtigsten Eckdaten über das Formular unten – noch ohne Kontaktdaten des Eigentümers.
Bestätigung erhalten
Wir prüfen innerhalb von 5 Werktagen, ob wir das Objekt schon kennen und ob es passt. Wenn ja, bestätigen wir Dir die Provision für dieses Objekt per E-Mail.
Kontakt herstellen
Erst dann fragst Du den Eigentümer, ob Du seine Kontaktdaten weitergeben darfst – das ist aus Datenschutzgründen wichtig – und schickst sie uns.
Provision erhalten
Kommt der Kauf zustande, erhältst Du Deine Tippgeberprovision von 1 % des Kaufpreises – fällig 14 Tage nach Zahlung des Kaufpreises.
Einmaliger Tipp oder regelmäßig?
Ganz unkompliziert
Du kennst ein einzelnes Objekt? Dann brauchst Du keinen Vertrag. Unsere schriftliche Bestätigung per E-Mail für das konkrete Objekt genügt.
Mit Tippgebervereinbarung
Du möchtest uns regelmäßig Objekte melden? Nach einem kurzen Kennenlerngespräch schließen wir gern eine Tippgebervereinbarung mit Dir – mit festen Konditionen für alle künftigen Meldungen.
Wonach wir suchen
- Mehrfamilienhäuser, bevorzugt ab 8 Wohneinheiten, mit überwiegender Wohnnutzung
- Immobilienportfolios, z. B. von Family Offices oder institutionellen Anlegern
- Region Süddeutschland: Stuttgart, Nürnberg/Fürth, Heilbronn, Schwäbisch Hall, Ulm, Augsburg, Mannheim
Auch das passt zu uns
- Bestandsobjekte jeden Baujahrs, Altbauten, Fachwerk & Denkmalschutz
- Objekte mit Leerstand, Renovierungsstau, Mieten unter Marktniveau oder schwierigen Mietverhältnissen
- Sondersituationen wie Erbengemeinschaften, Zwangsversteigerung, Insolvenzverwertung oder Portfoliooptimierung
Das passt nicht zu uns
- Einzelne Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser
- Reine Gewerbe- und Spezialimmobilien (z. B. Büro, Einzelhandel, Pflegeheime)
- Unbebaute Grundstücke, Projektentwicklungen und Neubauvorhaben
- Ländliche bzw. strukturschwache Lagen außerhalb der genannten Regionen
- Erbbaurechte
Wir kaufen von privaten Verkäufern, Unternehmen, Maklern und Tippgebern.
Diese Angaben brauchen wir
Für die erste Prüfung genügen die Eckdaten – Du musst nicht alles wissen. Die Kontaktdaten des Eigentümers benötigen wir erst nach unserer Bestätigung.
Das erledigen wir für Dich
Selbstverständlich behandeln wir alle Kontakte und Angebote mit höchster Diskretion, Sorgfalt und Umsicht.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Tippgebervereinbarung?
Nein, nicht für einen einmaligen Tipp – hier genügt unsere schriftliche Bestätigung per E-Mail für das konkrete Objekt. Wenn Du uns regelmäßig Objekte melden möchtest, lernen wir uns kurz in einem Gespräch kennen und schließen danach gern eine Tippgebervereinbarung.
Gilt die Provision auch bei großen Objekten und Portfolios?
Ja, die 1 % gelten grundsätzlich auch bei Mehrfamilienhäusern im Millionenbereich. Bei Kaufpreisen über 4 Mio. € und bei Portfolios vereinbaren wir die Provision vorab individuell und schriftlich mit Dir.
Ist die Provision brutto oder netto?
Die Provision beträgt 1 % des Kaufpreises inklusive etwaiger Umsatzsteuer.
Welche Objekte werden vergütet?
Objekte, die uns noch nicht bekannt sind und die uns nicht bereits öffentlich (z. B. über Immobilienportale), durch Makler oder durch andere Tippgeber angeboten wurden. Entscheidend ist, dass Dein Hinweis zum Ankauf führt.
Wie wird meine Meldung dokumentiert?
Du schickst uns zunächst nur die Eckdaten. Passt das Objekt und ist es uns noch nicht bekannt, bestätigen wir Dir die Provision für genau dieses Objekt per E-Mail – bevor Du uns die Kontaktdaten des Eigentümers gibst. Damit ist die Zuordnung eindeutig.
Wann wird die Provision ausgezahlt?
14 Tage nach Zahlung des Kaufpreises, gegen Rechnung bzw. Quittung. Kommt kein Kaufvertrag zustande, entsteht kein Anspruch auf Provision.
Kann ich auch als Privatperson Tippgeber sein?
Ja. Für die Auszahlung benötigen wir eine Rechnung bzw. Quittung mit Deinen vollständigen Daten. Die Einnahmen versteuerst Du selbst – ob bei regelmäßigen Tipps eine Gewerbeanmeldung nötig ist, klärst Du bitte mit Deinem Steuerberater. Wichtig: Für dasselbe Objekt darfst Du keine Provision vom Eigentümer verlangen.
Muss ich mich um Verhandlungen kümmern?
Nein. Du gibst uns den Hinweis und stellst den Kontakt her – Besichtigung, Bewertung, Verhandlung, Kaufvertrag und Notartermin übernehmen wir.
Objekt melden
Ein paar Eckdaten genügen – noch ohne Kontaktdaten des Eigentümers. Wir melden uns innerhalb von 5 Werktagen bei Dir.